Die kurze Antwort
Für ein fertig geschnittenes UGC-Video ohne Werbenutzung rechnet InboundOS mit einem Grundhonorar von 200 €, wenn du noch keine eigenen Preise hinterlegt hast. Das ist der Ausgangspunkt, nicht der Endpreis. Will die Marke das Video als Anzeige schalten, länger nutzen, exklusiv buchen oder schnell haben, kommt für jedes davon ein eigener Posten dazu.
Ein typischer Fehler bei UGC-Preisen ist deshalb nicht ein zu niedriger Videopreis, sondern ein Pauschalpreis, in dem die Nutzungsrechte stillschweigend mit drinstecken. Dann bezahlt die Marke für ein Video und bekommt eine Anzeige.
Woraus sich ein UGC-Preis zusammensetzt
Jede Anfrage lässt sich in vier Teile zerlegen:
- Grundhonorar: Idee, Dreh, Schnitt, eine Hook-Variante und eine Korrekturschleife. Das ist die Arbeit am Video.
- Zusatzleistungen: weitere Hooks, Rohmaterial, weitere Korrekturschleifen. Feste Euro-Beträge je Stück.
- Nutzungsrechte: was die Marke mit dem Video machen darf. Organisch auf ihren eigenen Social-Kanälen ist bei UGC der Normalfall und im Grundhonorar enthalten. Bezahlte Werbung, lange Laufzeiten und Kanäle außerhalb von Social Media kosten extra.
- Aufschläge: Branchenexklusivität und Eilaufträge. Sie betreffen deine Arbeit, nicht das Video.
Nutzungsrechte und Aufschläge werden in Prozent auf das Grundhonorar gerechnet und addiert, nicht miteinander multipliziert. 40 Prozent plus 50 Prozent sind 90 Prozent auf das Grundhonorar, nicht 110 Prozent. So bleibt jeder Posten einzeln nachvollziehbar, auch für die Marke.
Das Grundhonorar: was das Video selbst kostet
Bei UGC kauft die Marke Material, keine Reichweite. Du drehst, schneidest und lieferst die Datei, gepostet wird auf den Kanälen der Marke. Deine Followerzahl spielt deshalb kaum eine Rolle, und genau deshalb kannst du auch mit einem kleinen Kanal UGC verkaufen. Drehen und Schneiden kosten dieselben Stunden, egal wie viele Leute dir folgen.
InboundOS setzt für reines UGC einen Boden von 200 € je Video. Darüber geht es nur, wenn deine Videos deutlich mehr Aufrufe machen, als deine Followerzahl erwarten lässt. Ein Beispiel: 500 Follower, im Schnitt 20.000 Aufrufe je Video. Dann rechnet die App 325 €, weil du nachweislich Videos machst, die gesehen werden.
Aus dem Videopreis leiten sich die anderen Formate ab. Bei 200 € sind das:
| UGC-Video (wie ein Reel gerechnet) | 200 € |
| Foto | 110 € |
| Story | 50 € |
| YouTube-Video | 400 € |
Gerundet auf zehn Euro. Jeder Wert ist in der App einzeln änderbar.
Und die Nische?
Die Nische verändert vor allem den Wert von Reichweite, also Influencer-Deals, bei denen die Marke dein Publikum bucht. Ein Instagram-Reel bei 10.000 Followern liegt in der App bei 400 € in Lifestyle und bei 450 € in Fitness. Die Faktoren reichen von 0,85 für Unterhaltung bis 1,45 für Finanzen, weil ein gewonnener Depotkunde für eine Marke mehr wert ist als ein Lacher.
Auf das Grundhonorar für reines UGC wirkt die Nische nicht. Dein Dreh kostet in Finanzen dieselbe Zeit wie in Beauty. Wo sich die Nische bei UGC trotzdem bemerkbar macht, ist das Budget der Marken: wer Software verkauft, rechnet mit anderen Werbekosten als ein Getränkehersteller. Das ändert nicht deinen Preis, aber deine Chancen, ihn zu bekommen.
Hooks, Rohmaterial und Korrekturschleifen
Ein Hook und eine Korrekturschleife sind im Grundhonorar enthalten. Alles darüber hinaus ist eine Zusatzleistung mit festem Preis je Stück:
- Weitere Hooks: derselbe Videokörper mit einem anderen Einstieg. Marken testen damit, welcher Anfang in Anzeigen besser läuft. Bei drei Hooks berechnest du zwei zusätzliche. Hooks zählen nur auf Videos, ein Foto hat keinen Hook.
- Rohmaterial: die ungeschnittenen Aufnahmen. Damit kann die Marke selbst weitere Videos schneiden, also gibst du mehr aus der Hand als ein fertiges Video.
- Weitere Korrekturschleifen: ab der zweiten.
Für diese Posten gibt InboundOS bewusst keinen Marktwert vor. Was ein zusätzlicher Hook bei dir kostet, hängt davon ab, wie viel neuer Dreh darin steckt, und das weißt nur du. Hast du keinen Preis hinterlegt, nennt der Anfrage-Check die Leistung, rechnet sie aber nicht ein. So taucht keine geschätzte Zahl in einer Mail an eine Marke auf.
Nutzungsrechte und Aufschläge als eigene Posten
Das sind die Richtwerte, mit denen der Anfrage-Check rechnet, jeweils in Prozent vom Grundhonorar:
| Bezahlte Werbung bis 30 Tage | +40 % |
| Bezahlte Werbung länger als 30 Tage | +100 % |
| Unbegrenzte Nutzung (Buyout), ersetzt den Werbesatz | +150 % |
| Je Kanal außerhalb von Social Media (Website, Newsletter, Print) | +30 % |
| Branchenexklusivität bis 6 Monate | +50 % |
| Branchenexklusivität über 6 Monate | +80 % |
| Start in unter 7 Tagen | +25 % |
Organische Nutzung auf den eigenen Social-Kanälen der Marke ist bei UGC der Auftrag selbst und kostet nichts extra.
Warum das eigene Posten sind und wie du Laufzeiten, Whitelisting und Buyout verhandelst, steht ausführlich im Artikel Nutzungsrechte bei UGC.
Beispiel: 150 € Budget, und was fair wäre
Eine echte Anfrage, wie sie in InboundOS ausgewertet wurde: Die Marke möchte ein UGC-Video mit drei Hooks und will es bis zu 30 Tage als bezahlte Anzeige nutzen. Ihr Budget: 150 €.
| Grundhonorar, ein Video | 200 € |
| Bezahlte Werbung bis 30 Tage, 40 % | 80 € |
| Zwei zusätzliche Hooks, ohne hinterlegten Preis | genannt |
| Fairer Preis | 280 € |
Angeboten waren 150 €, also 130 € unter dem fairen Preis.
Das Urteil des Anfrage-Checks lautet hier „Nachverhandeln“. Das Budget reicht ungefähr für das Video, aber nicht für die Anzeige. Genau das ist der Punkt, an dem viele zusagen, weil 150 Euro für ein Video nach einem ordentlichen Auftrag klingen. Mit der Anzeige hat die Marke aber eine Leistung bestellt, die im Budget nicht vorkommt.
Hast du für zusätzliche Hooks einen Preis hinterlegt, zum Beispiel 25 € je Stück, kommen 50 € dazu, und der faire Preis liegt bei 330 €. Die 25 Euro sind hier eine Annahme für das Beispiel, kein Richtwert.
Eine Antwort darauf muss kein Nein sein. Zwei Wege, die beide ehrlich sind: Entweder das Video für das Budget, dann ohne Werbenutzung. Oder Video und Anzeige zusammen, dann für 280 €. Die Marke entscheidet, du verschenkst nichts.
Bestandsvideos: Lizenz ohne Dreh
Manchmal will eine Marke Videos, die du schon gedreht hast, etwa für eine frühere Kampagne, weiter oder neu als Anzeige nutzen. Dann wird nichts produziert, also gibt es kein Grundhonorar. Bezahlt wird nur die Lizenz: Anzahl der Videos mal Videopreis mal Nutzungssatz.
| 10 Videos × 200 € × 100 % | 2.000 € |
| Lizenz | 2.000 € |
Exklusivität und Eilstart kommen hier nicht dazu: beide betreffen den Dreh, und der ist schon bezahlt.
Bucht eine Marke dagegen mehrere neue Videos fest als Serie, gilt ein Paketrabatt. In der App startet er bei 10 Prozent auf das Grundhonorar: vier Videos kosten dann 720 € statt 800 €. Ein „Wenn es gut läuft, machen wir weiter“ ist keine Serie und bekommt keinen Rabatt.
Wann annehmen, wann nachverhandeln
Der Anfrage-Check vergleicht das Budget mit dem fairen Preis und urteilt nach festen Regeln:
- Annehmen, wenn das Budget höchstens 5 Prozent darunter liegt. Über ein paar Euro zu verhandeln kostet mehr Vertrauen, als es einbringt.
- Annehmen trotz Lücke bis 10 Prozent, wenn es handfeste Vorteile gibt: Provision, zugesagte Folgeaufträge oder ein Produkt. Diese Vorteile werden nie ins Honorar gerechnet, sie geben nur bei einem knappen Fall den Ausschlag.
- Nachverhandeln, wenn mehr fehlt. Die Antwort nennt dann den fairen Preis und woraus er besteht.
- Ablehnen, wenn nur Ware statt Geld angeboten wird oder das Budget unter deiner eigenen Untergrenze liegt.
Erste Deals: Einstiegspreis mit Plan
Am Anfang hast du keine Referenzen, und Marken fragen danach. Deshalb ist es in Ordnung, die ersten Aufträge günstiger anzunehmen. Ein Einstiegspreis ist aber etwas anderes als Gratisarbeit, und er braucht einen Plan:
- Bezahlt statt gratis. Auch ein kleiner Betrag macht aus einem Gefallen einen Auftrag, mit Briefing, Abgabetermin und Rechnung. Ein Produkt allein ist kein Honorar.
- Nutzungsrechte nie mitverschenken. Senk den Videopreis, nicht die Rechte. Will die Marke das Video als Anzeige schalten, steht der Aufschlag auch beim Einstiegspreis als eigener Posten im Angebot. Sonst ist dein günstiger Preis der Preis für eine Anzeige, und den bekommst du beim nächsten Auftrag nicht mehr hoch.
- Referenz und Portfolio-Erlaubnis einholen. Lass dir schriftlich bestätigen, dass du das Video in deinem Portfolio zeigen und die Marke als Kundin nennen darfst. Das ist der eigentliche Gegenwert für den Rabatt, und ohne Erlaubnis darfst du ihn nicht einlösen.
- Feste Stufen setzen. Leg vorher fest, ab wann du deine volle Rate Card verlangst, zum Beispiel nach drei bezahlten Aufträgen. InboundOS behandelt dich bis dahin als Einsteigerin und rät bei knappen Budgets eher zum Nachverhandeln als zum Absagen. Ab drei abgeschlossenen Deals gilt die Phase Aufbau.
Wie du die Rechnung für den ersten Auftrag schreibst, inklusive Kleinunternehmerregelung, steht im Artikel UGC-Rechnung schreiben.
Alle Beträge sind netto und Erfahrungswerte aus dem deutschsprachigen Markt, keine Tarife. Sie schwanken nach Nische, Aufwand und Marke. Gerechnet ist jede Zahl mit denselben Regeln, die der Anfrage-Check in InboundOS verwendet, Stand 25. Oktober 2026. In der App kannst du jeden Satz durch deinen eigenen ersetzen.